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Teilstationäre Jugendhilfe

Unsere teilstationäre Erziehungshilfe ist eine Hilfeart nach §32 des VIII Sozialgesetzbuches. Dieses Angebot richtet sich vorwiegend an Kinder, ab 6 Jahren.

Wir glauben, dass der Mensch von Geburt an mit einer Empfindung zur Gemeinschaft, einem Gemeinschaftsgefühl ausgestattet ist und der Mensch sein „Ich“ nur unter dem „Blick des Anderen“ konstituieren kann. Auf Grund dessen ist das soziale Lernen ein wichtiger Baustein für die individuelle Entwicklung. Werte und Normen des sozialen Miteinanders müssen im Rahmen von Erziehung vermittelt werden. Es müssen dafür Räume geschaffen werden, in dem diese Werte und Normen -von allen- kritisch im Hinblick auf eine allgemeingültige Gesetzmäßigkeit, nachgewiesen werden können. Unter diesen Prämissen verlaufen unsere gruppenpädagogischen Ansätze und die einzelpädagogischen Interventionen in unseren vier Tagesgruppen, linksrheinisch im Bonner Stadtgebiet und im Stadtgebiet von Asbach. In der Regel haben die Kinder in unseren Tagesgruppen einen erheblichen Erziehungs- und Förderbedarf, der deutlich vom Mittel abweicht und daher „besonderen“ pädagogischen Interventionen bedarf. Diese Art der Hilfe soll dazu dienen, gezielt und umfangreich mit den Kindern und ihren Eltern zu arbeiten, um den Verbleib der Kinder in der jeweiligen Familie langfristig zu ermöglichen. Jenes kann nur gelingen, wenn sich die Eltern in unsere Elternarbeit einbeziehen lassen. Hierhin besteht die große Herausforderung für die Eltern und für uns, das Beste zu tun, damit diese Hilfeform gelingen kann.

Wir verwenden in unserer Arbeit verschiedene Theorien, Methoden und Verfahren; dabei orientieren wir uns immer an unserem Gegenüber und dessen Möglichkeiten.

Auskünfte

durch eine Bereichsleitung erfahren Sie über

unser Sekretariat unter Tel.: 02223 703 0