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Ev. Kinder- und Jugendheim Probsthof

Kreisjugendamt stellt Kindertagesstätten Kinderschutzkräfte zur Verfügung 05.05.2011

Erster Kreisbeigeordneter Achim Hallerbach überreicht Verträge an zwei große Einrichtungen der Jugendhilfe - Ev. Kinder- und Jugendhilfe Oberbieber und Ev. Kinderheim Probsthof Königswinter nehmen die Arbeit zur Beratung von Kindertagesstätten in Fragen des Kinderschutzes auf.

Nicht erst seit den in der Öffentlichkeit diskutierten spektakulären Fällen von Kindeswohlgefährdung bildet die Frage nach einem adäquaten Umgang zum Schutz betroffener Kinder einen Schwerpunkt der Arbeit des Kreisjugendamtes. So sieht bereits das Kinder- und Jugendhilfegesetz seit 2005 bestimmte Verfahrensregeln vor, nach denen die Jugendämter Hinweise auf Kindeswohlgefährdung zu prüfen haben. „Hinzugekommen
ist, dass auch sogenannte freie Träger der Jugendhilfe, wie z.B. Kindertagestätten, eine Einschätzung der Vernachlässigung oder Gefährdung von Kindern vornehmen und hierzu auf eine qualifizierte Fachberatung zur Einschätzung des Gefährdungsrisikos zurückgreifen müssen. Insbesondere den Kindertagesstätten stehen solche Fachkräfte in der Regel nicht zur Verfügung“, erklärt der 1.Kreisbeigeordnete und Dezernent für Jugend und Familien, Achim Hallerbach.

Die vollständige Pressemitteilung des Kreisjugendamtes Neuwied lesen Sie hier:


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