Eltern werden von uns in Beziehungsfragen als Elternpaar, als auch zu ihren Kindern und im Hinblick auf ihre erzieherische Haltung sowie deren Umsetzung beraten. Dabei bleiben für uns die Eltern immer Mutter und Vater ihrer Kinder.
Die Kinder und Jugendlichen wollen wir mit dem Ziel, einer selbstbestimmten Mündigkeit, erziehen. Uns ist es wichtig, dass die jungen Menschen, die bei uns wohnen, ein Heim, ein zweites Zuhause, wenn auch nur auf Zeit, erleben können. Dieses Zuhause soll Sicherheit, Orientierung und Ästhetik in der Auseinandersetzung mit den anderen Menschen, deren Charaktere und deren Biographien bieten.
Wenn es dir möglich ist, mit auch nur einem kleinen Funken die Liebe in der Welt zu bereichern, dann hast du nicht vergebens gelebt.
– Jack London
Primär bieten wir folgende Aufgabenfelder zur Hilfe und Unterstützung an:
Ambulante Familienhilfe
Diese Art der Hilfe ist häufig eine aufsuchende Hilfe im häuslichen und sozialräumlichen Umfeld der Hilfesuchenden. Die sozialpädagogischen Mitarbeitenden pflegen hier in erster Linie einen beratenden und unterstützenden Charakter im Rahmen vereinbarter Termine.
Teilstationäre Jugendhilfe
Die Erziehung und gezielte Förderung der Kinder findet im Rahmen unserer Tagesgruppen über die Werkwochentage, in Gruppenform nach dem Schulunterricht statt. Dabei sind Regelakzeptanz, Kooperationsfähigkeit und Gemeinschaftssinn auch hier die maßgeblichen Erziehungsziele. Die Eltern oder Sorgeberechtigten werden in unsere Arbeit eng mit einbezogen und beraten.
Stationäre Jugendhilfe
Das Wesen und der Charakter dieses Hilfsangebotes liegen in seiner umfassenden erzieherischen Ausgestaltung. Dabei verbringen die jungen Menschen die überwiegende Zeit des Jahres bei uns und wir wollen ihnen gerne ein zweites „Zuhause“ auf Zeit sein. Sie leben in verschiedenartigen Wohngruppen zusammen und die ersten Erziehungsziele sind auch hier Regelakzeptanz, Kooperationsfähigkeit, Gemeinschaftssinn und ein Heil- oder Ganzwerden.
Inobhutnahme
Diese Hilfeform beinhaltet in erster Linie einen Schutzauftrag für Kinder und Jugendliche im Rahmen einer Gefahrenabwehr. Sie ist nicht auf Dauer ausgelegt. Häufig arbeiten wir mit allen Beteiligten die unterschiedlichen Sichtweisen und Ereignisse der Vergangenheit auf, um daraus gute Perspektiven für die Zeit nach der Inobhutnahme und der näheren Zukunft entwickeln zu können.
Eingliederungshilfe
Dieses stationäre Hilfeangebot richtet sich vorrangig an junge Menschen mit einer geistigen Behinderung. Auch hier orientiert sich unsere Erziehung zu aller erst an den Menschen – nicht vorrangig an deren Behinderung. Daher ist es uns wichtig, wie in allen anderen Bereichen auch, die jungen Menschen zur größten möglichen Freiheit und Selbständigkeit zu erziehen und zu fördern.
Schulsozialarbeit
Schulsozialarbeit ist ein eigenständiges Handlungsfeld der Jugendhilfe und wird in gemeinsamer Verantwortung und in Kooperation mit Schulen durchgeführt. Sie ist im SGB VIII geregelt und gewährt sozialpädagogische Hilfestellungen, weitgehend präventiv und niederschwellig, im schulischen Alltag.